Verschwiegenheit
Die psychotherapeutische Beziehung als ein maßgeblicher Wirkfaktor für den Erfolg einer Psychotherapie stellt ein besonders schützenswertes Gut dar. Basis dieser Beziehung sind auch Vertrauen und Sicherheit.
Neben meinem persönlichen Anliegen eine vertrauensvolle Atmosphäre zu schaffen, unterliege ich als Psychotherapeut in Ausbildung unter Supervision der psychotherapeutischen Verschwiegenheitspflicht, die ein zentrales Element in der Psychotherapie darstellt. Ich bin grundsätzlich dazu verpflichtet, über alle mir in Ausübung meines Berufes anvertrauten Inhalte zu schweigen. Das betrifft alle Inhalte, auch schriftliche Aufzeichnungen. Diese absolute Verschwiegenheitspflicht bleibt auch nach Beenden einer Psychotherapie aufrecht. Damit können Sie Ihre Anliegen in einem sicheren Rahmen vorbringen.
Ausgenommen davon sind im Gewaltschutzgesetz 2019 aufgeführte schwere strafbare Handlungen, die auch durch Psychotherapeut*innen anzuzeigen sind.
Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten unterliegen laut § 15 des Psychotherapiegesetzes einer gesetzlich verankerten absoluten Verschwiegenheitspflicht. Diese Verschwiegenheitspflicht dient dem Schutz der für das Gelingen der Psychotherapie notwendigen Vertrauensbeziehung zwischen der Klientin/dem Klienten und der Therapeutin/ dem Therapeuten.