Bezirk Baden, Wiener Neustadt, Triestingtal             Email: Thomas Groinig            Telefon: +43 (0)660 632 31 33

Familien-, Eltern- oder Erziehungsberatung nach § 107 Abs. 3 Z. 1 AußStrG

Ein gemeinsames Kind verbindet ein Leben lang. Nach einer Trennung gestaltet es sich für die ehemaligen Partner oft schwierig, Obsorge- und Kontaktrechtsregelungen für das gemeinsame Kind bzw. die gemeinsamen Kinder zu treffen. Gelingt es den Eltern nicht, Regelungen im besten Interesse des Kindes zu treffen und diese auch im Alltag einzuhalten, dann kann das Gericht eine Familien-, Eltern- oder Erziehungsberatung nach § 107 Abs. 3 Z. 1 AußStrG anordnen.

Ich biete Familien-, Eltern- oder Erziehungsberatung nach § 107 nach den vom Bundesministerium vorgegeben Qualitätsstandards:

  • bei nicht funktionierenden Obsorge- und Kontaktrechtsregelungen
  • bei Uneinigkeit der Eltern über die Gestaltung der Elternschaft
  • bei gestörter elterlicher Kommunikation und mangelnder Kooperation
  • bei Negieren kindlicher Entwicklungsbedürfnisse
  • in hocheskalierten Konflikten zwischen den Eltern (Hochstrittigkeit)
  • bei der Sorge über die Erziehungsfähigkeit der Eltern bzw. eines Elternteils

Anfallende Kosten entsprechend Beratungssetting

  • 110,00 Euro pro Einheit und Person bei Einzelberatung
  • 135,00 Euro pro Einheit bei Paarberatung

 

Zertifizierung zur Familien-, Eltern- oder Erziehungsberatung nach § 107 Abs. 3 Z. 1 AußStrG

 

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